Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsparteien / Präambel

Sucodio Inhaberin Lina Kuche (im Folgenden: Anbieter) bietet die Software „Nucose“ an. Nucose ist ein Ernährungsberatungstagebuch-Lösung als „Software as a Service“ (SaaS) und ist über die Web-App benutzbar. Der Berater (Kunde) will die Software für seine Ernährungsberatung mit seinen Klienten nutzen und schließt dazu mit dem Anbieter diesen Vertrag.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist die Überlassung von Software zur Nutzung durch Zugriff auf das Rechenzentrum des Providers über das Internet.

(2) Die Software ermöglicht die Verwaltung und Protokollierung der Ernährung (Tagebuch) von Klienten des Kunden sowie ggf. Weiteren mit diesen Leistungen im Zusammenhang stehende Leistungen.

(3) Darüber hinausgehende Leistungen, etwa die Entwicklung individueller Lösungen, kundenspezifische oder erforderliche Anpassungen (an der Software) bedürfen eines gesonderten Vertrages.

(4) Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software gemäß der aktuellen Produktbeschreibung durch den Kunden.

(5) Die Software wird vom Anbieter als webbasierte SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.

(6) Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

§ 3 Art und Umfang der Leistung

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software am Routerausgang des jeweiligen Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht ("Übergabepunkt"), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem beschriebenen Übergabepunkt und den IT-Systemen des Kunden. Es obliegt dem Kunden, die technischen Voraussetzungen zur Empfangnahme der Software am Übergabepunkt und ihrer Nutzung zu schaffen.

(2) Der Anbieter wird die Software immer in der aktuellen Version anbieten. Der Anbieter teilt dem Kunden technische Änderungen rechtzeitig mit, mindestens jedoch zwei Wochen im Voraus. Die Aktualisierung der Software erfolgt an Werktagen nur im Zeitraum zwischen 20:00 und 6:00 Uhr und nur, wenn sie dem Kunden zumutbar ist. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Software während eines laufenden Aktualisierungsvorgangs zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Anbieter wird die Software immer in der aktuellen Version anbieten. Der Anbieter teilt dem Kunden technische Änderungen rechtzeitig mit, mindestens jedoch zwei Wochen im Voraus. Die Aktualisierung der Software erfolgt an Werktagen nur im Zeitraum zwischen 20:00 und 6:00 Uhr und nur, wenn sie dem Kunden zumutbar ist. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Software während eines laufenden Aktualisierungsvorgangs zur Verfügung zu stellen.

(3) Soweit die Software ausschließlich auf den Servern des Anbieters oder eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters abläuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software, und der Anbieter räumt auch keine solchen Rechte ein. Der Anbieter räumt dem Kunden aber für die Laufzeit des Vertrags das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden.

(5) Der Anbieter hat das Recht, einmal jährlich oder im Falle eines begründeten Anlasses beim Kunden eine Überprüfung durchzuführen oder durchführen zu lassen, um festzustellen, ob der vereinbarte Nutzungsumfang eingehalten wird.

(6) Der Anbieter kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und / oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann der Anbieter den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Den Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann der Anbieter nur für eine angemessene Frist, maximal 3 Monate, aufrechterhalten.

(7) Der Anspruch des Anbieters auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.

(8) Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.

(9) Der Anbieter erbringt neben der Bereitstellung der Software ferner Leistungen im Bereich Weiterentwicklung (a), Störungshilfe/Fehlerbeseitigung (b) und Support (c).

(a) Im Rahmen der Weiterentwicklung entwickelt der Anbieter die Software in Bezug auf Qualität und Modernität fort, passt sie an geänderte Anforderungen an, bearbeitet Fehler, um die geschuldete Qualität aufrechtzuerhalten, und überlässt dem Kunden hieraus entstehende neue Versionen der Software. Mit erfasst sind Funktionserweiterungen oder Funktionsänderungen. Wenn die Weiterentwicklung der Software Anpassungen im System des Kunden erforderlich macht, so sind diese Anpassungen vom Kunden vorzunehmen.

(b) Im Rahmen der Störungshilfe/Fehlerbeseitigung ist der Anbieter verpflichtet, vom Kunden gemeldete Fehler der Software zu untersuchen und etwaige Fehler zu beseitigen.

(c) Der Anbieter leistet gemäß § 5 dem Kunden Support.

(10) Der Anbieter ist verpflichtet, vertragsrelevante Informationen, z.B. Informationen über neue Funktionen sowie Erinnerungen an Termine, per Email an die berechtigten Nutzer zu übermitteln.

(11) Der Anbieter speichert alle Eingaben des Kunden (Inhalte) zum jederzeitigen Abruf während der Vertragslaufzeit. Nach Beendigung des Vertrages speichert der Anbieter diese Inhalte noch für die Dauer von 3 Monaten. Während dieser Zeit kann der Kunde einen Export aller Inhalte erhalten. Für den Abruf nach Ablauf der Vertragslaufzeit fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 360 EUR pro exportiertes Kalenderjahr an.

§ 4 Registrierung, Zustandekommen des Nutzungsvertrags, Zugriffsberechtigung

(1) Indem sich der Kunde mit der Web-App „Nucose“ mit seinen persönlichen Daten (E-Mail, Namen, Adresse) registriert, gibt er ein Angebot auf Abschluss dieses Nutzungsvertrags ab.

(2) Der Anbieter prüft die entsprechende Anmeldung. Sodann geht dem Nutzer eine Bestätigungs- E-Mail mit seinen Zugangsdaten zu. Mit Zugang der Bestätigungs-E-Mail gilt der Vertrag als geschlossen.

(3) Der Kunde erhält eine Zugriffsberechtigung, bestehend aus einer Benutzerkennung und einem Passwort. Benutzerkennung und Passwort können durch den Kunden geändert werden, wobei Passwörter aus mindestens acht Zeichen, zusammengesetzt aus Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen, bestehen müssen. Der Kunde darf Benutzerkennung und Passwort nur den berechtigten Personen mitteilen und ist ansonsten zur Geheimhaltung verpflichtet.

§ 5 Support

(1) Ein Supportfall liegt vor, wenn die Software die vertragsgemäßen Funktionen gemäß der Produktbeschreibung nicht erfüllt.

(2) Meldet der Kunde einen Supportfall, so hat er eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen. Eine Fehlermeldung muss so konkret sein, dass ein verständiger Dritter den Fehler nachvollziehen und auf Basis der Fehlermeldung reproduzieren kann.

(3) Die Meldung erfolgt per E-Mail und nur zu den üblichen Bürozeiten mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage.

§ 6 Verfügbarkeit und Störungsmanagement

(1) Die Software ist verfügbar im Sinne dieses Vertrags, solange nicht ein Fehler der Kategorie 1 vorliegt und die Nichtverfügbarkeit nicht auf Wartungsarbeiten zurückzuführen ist.

(2) Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Software von 98% im Jahresmittel bezogen auf ein Vertragsjahr jeweils im Zeitraum von 8:00-20:00 Uhr an allen Werktagen (ausgenommen gesetzliche Feiertage) des jeweiligen Vertragsjahrs (Verfügbarkeitszeitraum) am Sitz des Anbieters.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, jederzeit außerhalb des Verfügbarkeitszeitraums Wartungsarbeiten durchzuführen. Innerhalb des Verfügbarkeitszeitraums ist der Anbieter maximal für 4 Stunden pro Vertragsmonat und nur nach einer Vorankündigung per Email mindestens 24 Stunden vor Durchführung Maßnahme zu Wartungsarbeiten berechtigt.

(4) Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Anbieter entgegengenommene Störungsmeldungen nach erster Sichtung einer der folgenden Kategorien zuordnen:

Die Nutzung der Software ist insgesamt nicht mehr möglich oder stark eingeschränkt. Der Kunde kann dieses Problem nicht in zumutbarer Weise umgehen und deswegen unaufschiebbare Aufgaben nicht erledigen.

Die Nutzung der Software ist hinsichtlich eines oder mehrerer Teile nicht mehr möglich bzw. mehr als unwesentlich eingeschränkt.

Alle Fehler, die nicht einer anderen Kategorie zuzuordnen sind oder der Kunde wünscht eine Änderung/Verbesserung der Funktionen.

(5) Der Anbieter wird entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und zur Bereinigung der mitgeteilten Störung veranlassen oder – bei Drittsoftware – die Störungsmeldung zusammen mit seinen Analyseergebnissen dem Vertreiber oder Hersteller der Drittsoftware mit der Bitte um Abhilfe übermitteln.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich beim Anbieter anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung, gilt § 536c BGB entsprechend.

§ 7 Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung

(1) Der Anbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

(2) Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

(3) Der Anbieter führt wöchentliche Backups der Datenbestände durch. Über eine Wiederherstellungsprozedur kann der Anbieter die Rücksicherung der Kundendaten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden durchführen. Ein Backup wird über einen Zeitraum von 30 Tagen aufbewahrt.

(4) Darüber hinausgehende Datensicherungen wird der Kunde bei Bedarf eigenverantwortlich durchführen oder in einem gesonderten Vertrag mit dem Anbieter regeln.

(5) Wenn und soweit der Kunde auf vom Anbieter technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, ist eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung gemäß § 15 (3) abzuschließen.

§ 8 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Software von den berechtigten Nutzern nur im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit des Kunden genutzt wird.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine erhaltenen Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben. Er hat zudem die berechtigten Nutzer dazu anzuhalten, ebenfalls die Zugangsdaten geheim zu halten und sicher zu verwahren und ist hierfür gegenüber dem Anbieter verantwortlich.

(3) Wenn der Kunde den Verdacht des Missbrauchs von Zugangsdaten hat, muss er den Anbieter unverzüglich benachrichtigen und die Sperrung beantragen. Bei Zugang der Benachrichtigung an Werktagen, wird der Anbieter den Zugang innerhalb von 24 Stunden, bei Zugang an anderen Tagen als Werktagen innerhalb von 48 Stunden sperren. Betrifft der Verdacht die Zugangsdaten eines berechtigten Nutzers, so hat er dessen Zugang ferner unverzüglich zu sperren. Der Verdacht eines berechtigten Nutzers ist dem Kunden zurechenbar.

(4) Besteht beim Anbieter aufgrund von tatsächlichen Anhaltspunkten der Verdacht des missbräuchlichen Gebrauchs von Zugangsdaten, so ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden oder eines berechtigten Nutzers bis zur Aufklärung des Sachverhalts vorläufig zu sperren.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Leistungsgegenstands durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters.

(6) Die Richtigkeit der Angaben in den Formularfeldern wird vom Anbieter nicht geprüft. Fehlerhafte Angaben durch einen berechtigten Nutzer können nachträglich durch einen Administrator oder dem Berechtigen korrigiert werden. Für die Richtigkeit dieser Angaben ist allein der Kunde verantwortlich.

§ 9 Geheimhaltung, Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien haben über alle ihnen bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichenAngelegenheiten, insbesondere über die Konditionen, Stillschweigen zu bewahren und sämtliche im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages stehenden Informationen auch über dessen Ablauf hinaus streng vertraulich zu behandeln.

(2) Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit dieses Vertrags das einfache, nicht unter- lizenzierbare, nicht übertragbare, jederzeit widerrufliche Recht ein, die Software mittels Telekommunikation zuzugreifen und die verbundenen Funktionalitäten gemäß dieser Bedingungen zu nutzen. Dies gilt nicht für abgrenzbare Standardprodukte von Dritten, die Teil von der Software sind oder die Ihnen im Rahmen der Nutzung der Software überlassen werden. Ihre Rechte an diesen Standardprodukten bestimmen sich ausschließlich nach deren Lizenzbedingungen.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe dieser Vereinbarung erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten oder zu dekompilieren, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.

(3) Die Nutzungsberechtigung bezieht sich stets nur auf die neueste zur Verfügung gestellte Fassung; mit Aktualisierung erlöschen die Nutzungsrechte an zuvor bereitgestellten Fassungen für die Zukunft.

(4) Nimmt der Kunde Vertragsgegenstände in Benutzung, die frühere ersetzen sollen, so erlischt das Nutzungsrecht an dem ersetzten Vertragsgegenstand.

(5) Für jeden Fall, in dem im Verantwortungsbereich des Kunden unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Mindestvertragsdauer angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Kunde die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. Der Anbieter bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

§ 11 Gewährleistung

Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit der Leistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche des Kunden wegen Mängeln. Die verschuldensunabhängigeHaftung des Anbieters wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

§ 12 Haftung des Anbieters

(1) Der Anbieter haftet im Rahmen dieses Vertrages dem Grunde nach nur für Schäden,

(a) die der Anbieter oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben bzw. die

(b) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch eine Pflichtverletzung des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstanden sind. Der Anbieter haftet ferner,

(c) wenn der Schaden durch die Verletzung einer Verpflichtung des Anbieters entstanden ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht).

(2) Der Anbieter haftet in den Fällen des Absatzes 1, Buchstaben (a) und (b) der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen ist die Haftung des Anbieters unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach § 536a BGB und in den Fällen, in denen die Software kostenlos zu Testzwecken bereitgestellt wird, ist die Haftung des Anbieters für Fälle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(5) In Fällen leicht fahrlässiger Haftung ist die Haftung des Anbieters für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Imageschäden jedenfalls ausgeschlossen.

(6) Die Haftungsregelungen in vorstehenden Absätzen gelten auch für eine persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(7) Soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz aus der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommt, bleibt sie von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.

§ 13 Verwendung des Kundennamens und -logos

Der Anbieter ist berechtigt, Name und Logo des Kunden zu Referenzzwecken zu verwenden.

§ 14 Vergütung; Fälligkeit

(1) Für die Nutzung der Software fällt die jeweils vereinbarte monatliche oder jährliche Vergütung an. Der Anspruch des Anbieters auf eine Vergütung sowie auf die Einrichtungsgebühr entsteht erststellig mit der Leistungserbringung spätestens aber zwei Monate nach Vertragsunterzeichnung. Alle Preisangaben gelten inklusive der jeweils geltenden gesetzlichenUmsatzsteuer.

(2) Etwaige weitere während der Laufzeit anfallende Gebühren werden monatlich abgerechnet und mit Rechnungsstellung fällig.

(3) Rechnungen sind vierzehn (14) Tage nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig. Im Zweifel gelten Rechnungen drei Werktage nach Rechnungsdatum als zugegangen.

(4) Ab einem Verzug von vierzehn (14) Kalendertagen haben wir das Recht, die Zugriffsberechtigung (§ 4) zu widerrufen und/oder den Zugang zur Nutzung mit sofortiger Wirkung zu unterbinden. Im Zweifel ist weder ein solcher Widerruf noch ein Unterbinden des Zugangs als Rücktritt oder Kündigung des Vertrags auszulegen. Wir werden den Zugang wiederherstellen, sobald Sie die Zahlungsrückstände vollständig ausgeglichen haben.

(5) Der Anbieter ist berechtigt die Preise zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat zu ändern. Widerspricht der Kunde der Preisänderung nicht innerhalb einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Frist, gilt die Preisänderung als genehmigt. Der Anbieter weist den Kunden in der Ankündigung der Preisanpassung darauf hin, dass die Preisanpassung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.

(6) Sollte der Kunde Fehler in der Abrechnung des Anbieters entdecken, hat er dies dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen.

(7) Alle vom Anbieter ausgestellten Rechnungen gelten zwei Monate nach Bereitstellung zum Abruf als unwiderruflich akzeptiert.

(8) Alle Rechnungen werden durch den Anbieter ausschließlich elektronisch ausgestellt und dem Kunden zum Download bereitgehalten oder per E-Mail zugestellt.

§ 15 Datenschutz

(1) Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten des Kunden oder aus dessen Bereich zugreifen kann, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Anbieter wird Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung.

(2) Der Kunde bleibt sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne der Verantwortliche. Verarbeitet der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten (einschließlich Erhebung und Nutzung), so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.

(3) Die Parteien werden sich im Rahmen dieses Vertrags an geltendes Datenschutzrecht halten. Die Parteien schließen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ab, soweit der Anbieter in seinem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet.

§ 16 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Vorbehaltlich einer abweichenden Angabe im Angebot ist Vertragsbeginn der Tag der Annahme Ihres Angebots durch den Anbieter oder mit der ersten Leistungserbringung zustande. Der Anbieter ist berechtigt, das Vertragsangebot ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

(2) Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, haben Verträge eine feste Laufzeit von 12 Monaten.

(3) Der Vertrag kann mit einer Frist von 30 Tagen, frühestens jedoch zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich der Vertrag um eine weitere Vertragslaufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ablauf des jeweiligen Verlängerungszeitraum gekündigt wurde.

(4) Das Recht jedes Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Übermittlung des Kündigungsschreibens (als PDF oder Scan) per E-Mail ist zulässig.

(6) Ihr Recht, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn Ihnen der vertragsgemäße Gebrauch ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird, wird ausgeschlossen (§ 543 Absatz 2 Ziffer 1 BGB).

(7) Der Kunde wird rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages seine Datenbestände eigenverantwortlich sichern (etwa durch Download).

(8) Nach dem Ende der Laufzeit bleibt § 3 Abs. 11 noch für weitere drei Monate in Kraft.

§ 17 Änderungsvorbehalt

Der Anbieter ist berechtigt, die AGB zu ändern, soweit die Änderungen für den Nutzer zumutbar sind. Änderungen der AGB werden dem Nutzer frühzeitig schriftlich, per E-Mail oder in sonstiger geeigneter Weise bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt und mit Inkrafttreten für ein bestehendes Vertragsverhältnis als bindend, wenn der Nutzer weder schriftlich noch per E-Mail Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird der Nutzer bei der Bekanntgabe von Änderungen durch den Anbieter besonders hingewiesen. Der Widerspruch des Nutzers muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen an den Anbieter abgesendet werden.

§ 18 Sonstiges

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte ein wesentlicher Punkt nicht geregelt sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung herbeizuführen, die dem beabsichtigten Erfolg am nächsten kommt und die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform oder in Textform.

(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters.

Stand: 28.12.2020